Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und kleine Baumaßnahmen. Zu den kurzfristigen Anlagegütern gehören unter anderem medizinische Geräte und das Mobiliar für die Krankenhäuser, zum Beispiel Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden den Krankenhäusern pauschal gezahlt, das heißt die Krankenhäuser müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird also leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten.





