Meine Themen

Was micht bewegt...

Wenn es meine Zeit erlaubt, dann bin ich gerne in meiner Heimatstadt unterwegs und versuche mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog zu treten. Es interessiert mich was die Menschen hier bewegt, was sie gut finden und was sie stört. Dies hilft mir bei meiner Arbeit im Wahlkreis und im Landtag, denn nur da, wo Missstände angesprochen werden kann man auch versuchen diese zu beseitigen.

 

Für was ich aktuell eintrete...

Auszuge aus meinem Redebeitrag bei der 36. Plenarsitzung vom 25. Januar 2023 zur Änderung des Kommunalwahlgesetztes:

"…Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich will im Zuge der Änderung des Kommunalwahlgesetzes auf drei Punkte eingehen.

Punkt 1: die Scheinkandidaturen.

Ist es denn aber in Ordnung, dass ein Landrat, ein Bürgermeister kandidiert, wohl wissend, dass er dieses Mandat nicht annimmt? Das ist doch Betrug am Wähler, der hier erfolgt. Das wollen wir im Zuge des Kommunalwahlgesetzes ändern.

Zweiter Punkt: Briefwahl, Zusenden der Wahlunterlagen.

(an die CDU gerichtet) Jedes Mal bei der Kommunalwahl, jedes Mal, wenn die Kommunalwahlen anstehen, ziehen Sie diesen alten, vergilbten, vergammelten Hut wieder aus irgendeiner Schublade heraus. Schon 1994 haben Sie diese Änderung eingebracht. Schauen wir aber nach Baden-Württemberg. Wir haben vor der letzten Kommunalwahl eine Anhörung zu dem Thema gemacht, am Beispiel Baden-Württemberg. Unser aller Ziel war es, ist es, die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen. Das Ergebnis in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung nicht gestiegen ist, sondern eher Missbrauch mit den Wahlunterlagen passiert.

Deshalb: Die Leute haben mit dem derzeitigen Verfahren – Beantragung der Briefwahl – alle Zeit, sich das zu Hause anzuschauen und zu wählen. Früher war es noch so, dass die eine Begründung abgeben mussten: Ich bin krank, oder ich bin im Urlaub oder sonst etwas. – Das haben wir alles gestrichen.

Die derzeitigen Regelungen sind rechtsverbindlich, sie sind sicher, und gegen die Regelung in Baden-Württemberg – das haben wir auch gerade nachgeschaut – gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn ein hohes Maß an Briefwahlunterlagen entsteht, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.

Wir haben aber alle Zeit, das im Innenausschuss noch einmal in Ruhe anzugehen.

Dritter Punkt: das Wahlalter mit 16.

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, was mich auch überzeugt hat, vehement dafür einzutreten.

– Es gibt eine Stellungnahme der Landesjugendvertretung Rheinland-Pfalz, die das ganz klar befürwortet.

– Nein, lassen Sie mich bitte einen Satz dazu sagen.

Wir sind alle in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern. Ich war letztens in einer Berufsschulklasse mit Auszubildenden. Da hat sich eine junge Frau gemeldet, die zum Wahlalter mit 16 gesagt hat: Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass wir in Zukunft wählen dürfen. – Die war 17 Jahre alt, Auszubildende. Mit einer Begründung. Die hat gesagt: Ich zahle an diesen Staat Steuern.

Gering, als Auszubildende, aber ich zahle Steuern. Deshalb möchte ich auch indirekt darüber entscheiden dürfen, was mit diesen Steuern passiert. –

Wir haben im nächsten Jahr auch Europawahl. Das heißt, die jungen Leute ab 16 dürfen bei der Europawahl wählen. Deshalb wäre es doch niemandem mehr zu erklären, dass sie ein Europaparlament wählen dürfen, und bei dem, was vor ihrer eigenen Haustür passiert – wo Bäume gepflanzt werden, wo Gehwege gemacht werden oder sonstiges – dürfen sie nicht mitentscheiden.

Wir haben im März ein Anhörverfahren dazu, da beraten wir das Thema „Wahlalter 16“ noch einmal neu. Ich habe die herzliche Bitte. Sie haben Zeit, in Ihrer Fraktion Überzeugungsarbeit zu leisten.

Das wäre ein wichtiger Aufschlag für die jungen Leute, und wir könnten das Wahlalter 16 sozusagen mit diesen Änderungen, die jetzt ohnehin auf dem Tisch liegen, einführen.

Herzlichen Dank. Bitte sorgen Sie dafür."

 

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