„Land verlängert Hilfen für Vereine in Not“

Veröffentlicht am 25.09.2020 in Termine

Erneute Förderung möglich / Telefonschaltkonferenz zur Information am kommenden Mittwoch um 19 Uhr 

 

Der Schutzschild der Landesregierung für Vereine in Not geht im Jahr 2021 in die Verlängerung; dies teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Jens Guth mit. Vereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, können auch im nächsten Jahr Soforthilfen des Landes von bis zu 12.000 Euro beantragen. „Erfreulich ist, dass Vereine, die bereits Soforthilfen des Landes erhalten haben, für das Jahr 2021 eine erneute Förderung beantragen können.“  Voraussetzung sei, dass die finanzielle Notlage weiterhin anhalte, so Jens Guth, der hierzu am kommenden Mittwoch um 19 Uhr eine Telefonschaltkonferenz mit einem Vertreter des Innenministeriums anbietet. 

 

„Wir wissen, dass die Situation vieler Vereine auch im kommenden Jahr angespannt bleiben wird“, betont Jens Guth. Dies gelte insbesondere für Vereine, die ihr Vereinsleben durch Einnahmen aus Festen oder dem Betrieb einer Gaststätte finanzieren. „Wenn Miet- und Pachtkosten, Kredite oder Honorare weiterlaufen, kann für die Vereine eine sehr ernste Situation entstehen. Mit der Verlängerung des Soforthilfeprogramms durch die Landesregierung haben Vereine nun auch für das kommende Jahr Planungssicherheit“, hebt Jens Guth hervor.  

„Vereine sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Sie organisieren vor Ort gesellschaftlichen Zusammenhalt und prägen das sportliche, kulturelle und soziale Leben in den Gemeinden. Das starke zivilgesellschaftliche Fundament wollen wir auch in Krisenzeiten erhalten“, so der Wormser SPD-Abgeordnete. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Vereinsprogramm 10 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kamen bis Ende Mai die Soforthilfen des Bundes. Über 500 Vereine haben Bund und Land während der Corona-Pandemie bisher mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von rund 4 Millionen Euro, davon 350.000 Euro Landesmittel.  

Antragsberechtigt für das Vereinsprogramm des Landes sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die infolge der Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Anträge können beim Landessportbund und den regionalen Sportbünden, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz gestellt werden.  

Allgemeine Informationen zum Schutzschild für Vereine in Not finden Interessierte unter www.wir-tun-was.rlp.de. Wer an der Telefonschaltkonferenz teilnehmen möchte kann sich bis zum 29. September unter wk.jens.guth@t-online.de anmelden und bekommt dann die notwendigen Zugangsdaten zugesandt.

 
 

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