Gefahr der Wiederholung entgegenwirken

Veröffentlicht am 28.01.2020 in Pressemitteilung

Guth anlässlich des Holocaust-Gedenktags: Es darf kein Schlussstrich gezogen werden

 

Osthofen, 28. Februar 2020

Anlässlich des Holocaust-Gedenktags erklärt Jens Guth: „Heute vor 75 Jahren wurde das deutsche Vernichtungslager Auschwitz befreit, in dem mehr als eine Million Menschen, viele davon Juden, ermordet wurden und das zum Symbol des Terrorregimes des Nationalsozialismus geworden ist. Wir tragen auch heute noch die Verantwortung, der ungeheuerlichen Gräueltaten aus der Zeit des Nationalsozialismus zu gedenken und die Erinnerung wachzuhalten, um der Gefahr einer Wiederholung entgegenzuwirken.

 

Wir alle tragen die Verantwortung, Antisemitismus stets mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir müssen gerade in diesen Zeiten immer wieder andere wachrütteln – gegen Hass, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus.  Das in Deutschland Antisemiten wieder verstärkt öffentlich hetzen, zu Taten anstacheln und Gewalttaten verübt werden ist nicht hinnehmbar.

 

Hier sollte die Gedenk- und Präventivarbeit bei Jugendlichen insbesondere ins Visier genommen werden. Ein Ziel kann sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Rheinland-Pfalz einmal während seiner Schulzeit eine NS-Gedenk- oder Informationsstätte besucht.“

 

Weiter sagt Guth, der bei der bewegenden Plenarsitzung des Landtags im Konzentrationslager Osthofen am 27. Februar 2020  dabei war: „Die heutige Gedenkfeier stand in Rheinland-Pfalz erstmals im Zeichen homosexueller Menschen, die während des Nationalsozialismus unbeschreibliche Leiden ertragen mussten, bis hin zur Ermordung. Die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Befassung mit den historischen Spuren dürfen nie als abgeschlossen gelten. Es darf kein Schlussstrich gezogen werden! Es darf nicht vergessen werden.“

 

 
 

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