„Hilfen stehen ab Montag bereit“

Veröffentlicht am 25.03.2020 in Pressemitteilung

Jens Guth (SPD): Unterstützung für Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen   Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Solo-Selbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser zu unterstützen. Die notwendigen Gesetze wurden am Mittwoch im Bundestag verabschiedet; am Freitag tagen der Bundesrat und zeitgleich der rheinlandpfälzische Landtag mit einem Nachtragshaushalt.  „Gerade Selbstständige wie z.B. Fotografen, Physiotherapeuten, Friseure oder kleine Betriebe bangen um ihre Existenz. Nun ist es wichtig, dass schnell gehandelt wird und die bereitgestellten Hilfen dort ankommen wo sie gebraucht werden“, so der Wormser Landtagsabgeordnete Jens Guth (SPD), der derzeit dazu viele Anfragen per E-Mail erhält. 

Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen 
 
Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden ab sofort durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten SoloSelbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen bis zu fünf Beschäftigten eine finanzielle Soforthilfe bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Zusätzlich zu den Mitteln des Bundes hat das Land ein ergänzendes Hilfsprogramm aufgestellt. 
 
So werden etwa im Rahmen eines ‚Zukunftsfonds Starke Wirtschaft‘ Selbständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Sofortdarlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt, die die Zuschüsse des Bundes ergänzen. Unternehmen zwischen elf und 30 Beschäftigten erhalten Sofortdarlehen von bis zu 30.000 Euro sowie Zuschüsse des Landes in Höhe von bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme. 
 
„Für die Umsetzung all dieser Maßnahmen ist das Land zuständig. Ich bin froh, dass jetzt schnell die entsprechenden Strukturen geschaffen werden und mit der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB) gemeinsam mit den Hausbanken gute und bewährte Ansprechpartner für diese Zielgruppe bereitsteht“, betont Jens Guth.   

Ansprechpartner der ISB geben auch Auskünfte über Soforthilfen

 

Für alle Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Investitions- und Strukturbank (ISB) sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der zentralen Beratungshotline 06131 6172-1333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Interessierten wird geraten vorzugsweise die Anfragemöglichkeit per E-Mail oder die Rückrufservice auf der ISB-Homepage zu nutzen, da aufgrund des hohen Informationsbedarfes Engpässe bei der Annahme zu erwarten sind.

Auch die KfW hat ihre Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten angesichts der sich stellenden Herausforderungen erweitert.


Sicherung von Arbeitsplätzen 
 
„Gerade in Worms, wo wir nach den hohen Arbeitslosenzahlen in den 90er-Jahren viele neue Strukturen geschaffen haben, müssen wir die Arbeitsplätze sichern. Deshalb bin ich froh, dass entsprechende Möglichkeiten geschaffen wurden“, so der Wormser SPD-Vorsitzende. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden.   Hilfen für Eltern und Familien 
 
„Wichtig für uns als SPD ist auch: Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Dies soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle haben“, so SPD-Vorsitzender Jens Guth. Außerdem würde der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. „Und auch die Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern oder der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung werden von uns ausdrücklich begrüßt und tragen hoffentlich dazu bei, die Auswirkungen der größten Krise seit Jahrzehnten abzumildern“, so der Wormser Abgeordnete und SPD-Vorsitzende Jens Guth abschließend. 

 
 

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