„Keine neuen sozialen Gräben aufreißen“

Veröffentlicht am 24.04.2020 in Aktuell

Jens Guth (SPD) begrüßt Erhöhung des Kurzarbeitergelds gegen Widerstand der Union / Höchstsatz von 87 Prozent möglich

 

Zur Einigung der Großen Koalition beim Kurzarbeitergeld erklärt der Wormser SPD-Landtagsabgeordnete Jens Guth: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind, können nach den Beschlüssen der Großen Koalition mit einer deutlichen Aufstockung auf bis zu 87 Prozent ihres ausgefallenen Lohns rechnen. Gegen den Widerstand der Union haben die SPD-Verhandlungspartner diese wichtigen Verbesserungen durchgesetzt, die Millionen von Beschäftigten in Deutschland und Rheinland-Pfalz zugutekommen werden.“

 

Dank der SPD können sich Kurzarbeiter in der Corona-Krise darauf verlassen, dass sie und ihre Familien aufgefangen werden. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: „Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass in unserer Gesellschaft neue soziale Gräben aufgerissen werden.“

 

Jens Guth erläutert: „Die bisherigen Regelungen sehen ein Kurzarbeitergeld von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Lohns vor. Insbesondere für Familien ist das zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Abhängig von der Bezugsdauer soll das Kurzarbeitergeld nun erhöht werden. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs werden 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent ausgezahlt. Ab dem siebten Monat erhalten Kurzarbeiter schließlich den Höchstsatz von 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Eltern.“

 
 

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