„Wichtige Hilfe zum Erhalt unserer Vereine“

Veröffentlicht am 28.04.2020 in Aktuell

Jens Guth (SPD) begrüßt weiteren Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen / Anträge können ab 4. Mai online gestellt werden

 

Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen, teilt die Landesregierung heute mit. Gemeinnützige Organisationen sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft.  Dieser Aussage von Ministerpräsidentin Malu Dreyer will die Landesregierung mit einem weiteren Hilfspaket gerecht werden. „Dies ist eine wichtige Hilfe zum Erhalt unserer Vereine“, freut sich der Wormser Abgeordnete Jens Guth (SPD).

 

„Die Landesregierung hat ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten“, informiert Innenminister Roger Lewentz. Damit werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das auch für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift. „Das genaue Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere auf die finanzielle Situation der Vereine, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. In Abstimmung mit dem Innenministerium haben der Landessportbund und die regionalen Sportbünde inzwischen eine elektronische Anfrage bei den gemeinnützigen Sportvereinen des Landes durchgeführt, um diejenigen Vereine zu ermitteln, bei denen eine Existenzgefährdung drohen könnte“, so Staatsminister Lewentz. Rund 150 Vereine haben nach einer ersten Übersicht des Landessportbundes Existenzsorgen wegen möglicher Verluste oder Einnahmerückgänge durch die Corona-Krise geäußert.

 

Aber auch die anderen Vereine will man nicht im Stich lassen. Diese werden von ehrenamtlichen Strukturen getragen und sind gerade in der aktuellen Krise besonders wichtig, da sie konkrete Hilfe leisten und zentrale Bausteine für ein solidarisches und soziales gesellschaftliches Miteinander sind.

Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind.

 

Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund bzw. den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der ADD abgewickelt. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden.

 

„Den Hilfsfonds für Vereine und Organisationen begrüße ich ausdrücklich, denn wenn Vereinsstrukturen erst zum Erliegen gekommen sind, werden sie schwer wieder aufzubauen sein oder gehen für immer verloren.“, so Jens Guth.

Alle Informationen sind ab 4. Mai 2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun-was.de abrufbar.

 
 

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