Wormser Tierpark kann wieder öffnen

Veröffentlicht am 19.04.2020 in Aktionen

Ab 20. April 2020 dürfen Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle wieder öffnen / Futterkostenzuschuss für Tierheime und Zoos
 

Mit der heutigen Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz können Zoos, Tierparks, Botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen mit weitläufigen Außenbereichen bei strenger Zutrittskontrolle, z.B. durch Vorverkauf eines begrenzten Kartenkontingents, diese wieder öffnen. Damit sollen Menschenansammlungen weiterhin unbedingt vermieden und die Öffnung kompatibel mit den bundesweiten Beschränkungen gemacht werden. Natürlich gelten auch hier die bekannten Kontaktbeschränkungen, das bedeutet, weiterhin die gewohnten Abstände einzuhalten. Auch Desinfektionsmittel sollten bereitgestellt werden. "Durch die heute veröffentlichte neue Rechtsverordnung kann auch der Wormser Tiergarten ab Montag mit Auflagen wieder öffnen", begrüßt der Wormser Landtagsabgeordnete Jens Guth (SPD) ausdrücklich.

 

„Tiere in Zoos und Tierparks brauchen weiter Futter und Pflege. Auch wenn keine Besucherinnen und Besucher kommen dürfen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tiere versorgen und können meist nicht in Kurzarbeit gehen. In Rheinland-Pfalz können Zoos, denen Eintrittsgelder als wesentliche Finanzierungsquelle durch die restriktiven Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie vollständig ausfielen, ab nächster Woche bei Einhaltung der Auflagen wieder öffnen.“

„Gerade jetzt ist ein – wenn auch eingeschränkter – Ausflug ins Freie Balsam für die Seele.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23.03.2020 waren Tierparks für längere Zeit geschlossen. Dies führt bei den Zoologischen Gärten, Tier- und Wildgehegen zu erheblichen Finanzierungslücken, da Kosten für Futter und Verpflegung der Tiere naturgemäß unverändert fortbestanden.

Futterkostenzuschuss für Tierheime und Zoos


Auch die Tierheime seien betroffen. Die Einnahmesituation von privaten Trägern von Tierpflegeeinrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen ist durch die gegenwärtige Corona-Situation sehr angespannt. Fehlende Einnahmen aus der Vermittlung von Tieren, abgesagte Veranstaltungen oder durch die soziale Distanz und Einkommenseinbrüche entgangenen Materialspenden ständen den fortbestehenden Kosten für Futter, Medikamente, tierärztliche Behandlung, Gebäudebetriebskosten sowie Personalkosten der über 80 rheinland-pfälzischen Tierheimbetriebe gegenüber. Derzeit prüft die Landesregierung die Finanzierung einer „Corona-Futterhilfe“ für Tierheime und auch für Zoos, um hier Abhilfe zu schaffen.

„Gerade mit dem großzügigen Außengelände in unserem Tiergarten lassen sich die Abstandsregeln gut umsetzten. Für Familien mit Kindern, die bspw. keinen Garten haben, ist diese Öffnung ein wichtiger Schritt.“



 

 
 

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