Zwischen Friedhof und Kindergarten soll der Gemeinschaftsgarten entstehen
Über die Berichterstattung des Stadtdörferprojekts in Leiselheim in der Wormser Zeitung bin ich mehr als verwundert.
Die Voraussetzung zur Beantragung der Fördergelder - auch der Kleinmaßnahmen (5000€) - ist die Einreichung und Anerkennung des Stadtteilentwicklungskonzepts - also wie soll sich der Stadtteil zukünftig entwickeln. Dazu gehört auch bspw. Der Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden etc.
Von unseren 13 Stadtteilen liegen bislang 3 Stadtteilkonzepte vor, die sich aktuell in Prüfung durch die ADD befinden. Die Prüfung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen. Die übrigen Stadtteilentwicklungskonzepte wurden seitens der Stadtverwaltung sukzessive bis Ende des Jahres 2023 angekündigt.
Für Kleinmaßnahmen kann ein Budget bis zu 5.000 Euro Zuwendung pauschal beantragt werden. Die Mittel können für Kleinprojekte, die dem allgemeinen Zweck der Stärkung und Entwicklung der jeweiligen Stadtdörfer dienen, genutzt werden. Die Mittelverwendung ist im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen. Die entsprechenden Unterlagen werden von der ADD zur Verfügung gestellt.
Größere Maßnahmen wie Dorfgemeinschaftsplätze etc. könnten bis zu 90 Prozent vom Land gefördert werden, müssten aber vom Stadtrat beschlossen werden. Dies ist die mittlerweile allseits bekannte Vorgehensweise.