Abgeordneter Jens Guth (SPD): Haushaltshilfen für Pflegebedürftige werden unbürokratisch anerkannt
Wie der Landtagsabgeordnete Jens Guth (SPD) mitteilt, erleichtert das Land Rheinland-Pfalz die Anerkennung von Haushaltshilfen für pflegebedürftige Menschen. Das vereinfachte Anerkennungsverfahren sieht vor, dass Pflegebedürftige, die in ihrem Alltag durch eine Nachbarschaftshilfe, als Freundschaftsdienst oder im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützt werden, diese künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro abrechnen können. Das sieht eine Änderung der Landesverordnung vor, die am 10. Oktober in Kraft getreten ist. Abgeordneter Jens Guth sagt: „Rheinland-Pfalz ist und bleibt das Land der Kümmerer. Es ist auch den vielen helfenden Händen vor Ort zu verdanken, dass ältere und pflegebedürftige Menschen bei uns so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Bei der Stärkung der häuslichen Pflege ist die unbürokratische Anerkennung dieser Alltagshilfen ein weiterer wichtiger Baustein.“