Guth/Sippel: Rheinland-Pfalz führt modernes Märktegesetz unter Berücksichtigung des Sonntagsschutzes ein

Veröffentlicht am 28.03.2014 in Landespolitik

Anlässlich der heutigen zweiten Beratung des neuen Gesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) erklären Jens Guth, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, und Heiko Sippel, Mitglied des Wirtschaftsausschusses:

 

"Erstmals wird das Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte nun in einem Landesgesetz normiert. Damit wird eine gewerberechtliche Grundlage geschaffen, um bestimmte Märkte an Sonntagen zu ermöglichen und eine einheitliche Festsetzungspraxis zu regeln. Mit dem Gesetz wird erstmals der Begriff des Floh- und Trödelmarktes definiert und als eigenständige Marktform festgeschrieben."

Neben dem Floh- und Trödelmarkt werde auch der privilegierte Spezialmarkt möglich sein. "Hier stehen regionale Identität sowie ein den Tourismus fördernder Charakter im Mittelpunkt. Denn auf den Spezialmärkten  sollen ausschließlich Waren reinen Liebhaberinteresses angeboten werden", erklärt Jens Guth. Im Rahmen so genannter Marktsonntage werde die Möglichkeit geschaffen, Floh- und Trödelmärkte und privilegierte Spezialmärkte durchführen zu können. Die Anzahl der Marktsonntage werde pro Gemeinde auf maximal acht Sonntage im Jahr begrenzt, die sich um die Zahl verkaufsoffener Sonntage reduzieren sollen. "Den Alternativvorschlag der CDU lehnen wir ab, da er mit der Zulassung von Neuwaren dem Einzelhandel schadet und mit der Ausweitung auf 12 Sonntage über das, aus unserer Sicht, zulässige Maß an Sonntagen hinausgeht", erklärt Jens Guth. "Gerade für größere Gemeinden ist es von großer Bedeutung, dass an Marktsonntagen mehrere privilegierte Spezialmärkte oder Floh- und Trödelmärkte auf dem Gebiet der Gemeinde möglich sind. Der vorgesehene Ausschluss von Neuwaren auf Floh- und Trödelmärkten vermindert den werktäglichen Charakter und verstärkt den Freizeitcharakter solcher Veranstaltungen", erläutert Heiko Sippel.

 Das Gesetz trage dabei einem sich veränderten Freizeitverhalten der Menschen Rechnung. Gleichermaßen werde mit dem Gesetz ein Schutzkonzept aufgestellt, welches den Schutz der Sonn- und Feiertage zur Regel erhebe und Ausnahmen klar erkennbar mache. "Mit dieser Vorgabe festigt Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland in einer gewerberechtlichen Norm den Sonn- und Feiertagsschutz. In keiner anderen gewerberechtlichen Regelung wird der Sonn- und Feiertagsschutz zur Regel erhoben. Damit wird ein angemessener Ausgleich zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Sonn- und Feiertags sowie dem berechtigten Interesse der Veranstalterinnen und Veranstalter sowie der Besucherinnen und Besucher erreicht", erklären Jens Guth und Heiko Sippel.

 
 

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