Zum Stadtdörferprojekt in Leiselheim

Veröffentlicht am 03.07.2023 in Aktuell

Zwischen Friedhof und Kindergarten soll der Gemeinschaftsgarten entstehen

Über die Berichterstattung des Stadtdörferprojekts in Leiselheim in der Wormser Zeitung bin ich mehr als verwundert.

Die Voraussetzung zur Beantragung der Fördergelder - auch der Kleinmaßnahmen (5000€) - ist die Einreichung und Anerkennung des Stadtteilentwicklungskonzepts - also wie soll sich der Stadtteil zukünftig entwickeln. Dazu gehört auch bspw. Der Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden etc.

Von unseren 13 Stadtteilen liegen bislang 3 Stadtteilkonzepte vor, die sich aktuell in Prüfung durch die ADD befinden. Die Prüfung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen. Die übrigen Stadtteilentwicklungskonzepte wurden seitens der Stadtverwaltung sukzessive bis Ende des Jahres 2023 angekündigt.

Für Kleinmaßnahmen kann ein Budget bis zu 5.000 Euro Zuwendung pauschal beantragt werden. Die Mittel können für Kleinprojekte, die dem allgemeinen Zweck der Stärkung und Entwicklung der jeweiligen Stadtdörfer dienen, genutzt werden. Die Mittelverwendung ist im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen. Die entsprechenden Unterlagen werden von der ADD zur Verfügung gestellt.

Größere Maßnahmen wie Dorfgemeinschaftsplätze etc. könnten bis zu 90 Prozent vom Land gefördert werden, müssten aber vom Stadtrat beschlossen werden. Dies ist die mittlerweile allseits bekannte Vorgehensweise.

Zu Projekt in Leiselheim

Nach der ersten Berichterstattung bereits im letzten Jahr zu angeblichen Verzögerungen konnte ich erreichen, dass das Ministerium bereits vorab eine Förderzusage zum Gemeinschaftsgarten gegeben hat. Voraussetzung war und ist allerdings, dass das Stadtteilentwicklungs-konzept für Leiselheim vorliegt. Dieses ist aber bis heute noch nicht abgeschlossen.

Mein Bemühen beim Ministerium hat dazu geführt, dass mir die Stadtdorfkümmerer in Leiselheim - beide CDU - Parteipolitik vorgeworfen haben, weshalb ich mich dann nicht mehr um das Projekt gekümmert habe.“

Das logische Fazit: „Entweder ist die notwendige Vorgehensweise bei den Leiselheimer Stadtdorfkümmerern nicht bekannt, dann wäre dies bedauerlich und nachzuholen, oder die Voraussetzungen sind bekannt und man beklagt sich bewusst aus anderen Gründen, dann wäre dies unwürdig.

 
 

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